Geschäfts- und Pressebericht für das Arbeitsgericht Mannheim 2010

Datum: 10.02.2011

Kurzbeschreibung: 

Das Arbeitsgericht Mannheim ist die Gerichtsbarkeit erster Instanz in Arbeitssachen in den Stadtkreisen Mannheim und Heidelberg sowie im Rhein-Neckar-Kreis und im Neckar-Odenwald-Kreis.
Das Stammgericht hat seinen Sitz in Mannheim, in Heidelberg sind Außenkammern eingerichtet. Durch das Stammgericht werden auch Gerichtstage in Mosbach für die Verfahren aus dem Neckar-Odenwald-Kreis abgehalten.

Nach der hohen Eingangsbelastung im Jahre 2009 normalisierte sich der Verfahrenseingang im Jahre 2010.
In diesem Jahr sind beim Arbeitsgericht Mannheim insgesamt 5.517 Verfahren, davon 257 Mahnverfahren, eingegangen.

Hierauf entfielen auf die Kammern Mannheim inklusive der Kammer, die für den Gerichtstag in Mosbach zuständig ist, 4.153 Verfahren. Diese setzten sich aus 3.886 Urteilsverfahren, wobei es sich hierbei zumeist um Klagen von Arbeitnehmern gegen Arbeitgeber, z. B. wegen Kündigungen oder sonstiger Streitigkeiten handelt und 267 Beschlussverfahren (zumeist Streitigkeiten zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber) zusammen.
Des Weiteren gingen 189 Mahnverfahren ein. Hinzu kamen in Mannheim zu Beginn des letzten Jahres 1.146 Altverfahren.

Auf die Kammern in Heidelberg mit einem Grundbestand von 561 Altverfahren entfielen 1.667 neue Verfahren sowie 68 Mahnverfahren.
Hierunter waren 1632 Urteilsverfahren und 35 Beschlussverfahren.

Die Bestandszahlen konnten beim Stammgericht in Mannheim zum Ende des Jahres 2010 auf 920 und in Heidelberg auf 476 unerledigte Verfahren gesenkt werden.

Mit einer Quote von 68 % mündeten im Jahre 2010 mehr als 2/3 der erledigten Verfahren in einen Vergleich. Dadurch erlangten die Prozessparteien wünschenswerter Weise meist zu einem frühen Zeitpunkt Rechtssicherheit und Rechtsklarheit.

Das Arbeitsgericht Mannheim bestand im Jahre 2010 aus 15 Kammern, von denen elf am Stammsitz in Mannheim und vier bei den Außenkammern in Heidelberg eingerichtet sind.
2010 waren nur 13 durchgehend besetzt und zwar Ende 2010 sechs mit einer Richterin (davon drei in Teilzeit) und sieben mit einem Richter.
Zwei der Kammern am Stammgericht in Mannheim sind derzeit nicht besetzt.
Eine Kammer ist, nachdem mit dem Vorsitzenden der Kammer 2, Herrn Richter am Arbeitsgericht Rainer Dicke, ein „Urgestein“ des Arbeitsgerichts Mannheim Mitte des Jahres 2010 in die Passivphase der Altersteilzeit gegangen ist, unbesetzt.
Eine weitere Kammer ist seit dem Frühjahr 2010 unbesetzt, da sich die Richterin in Elternzeit befindet.
Auch im Jahre 2011 sind zwei Kammern weiterhin nicht besetzt, sodass nur 13 Kammern, davon drei mit in Teilzeit tätigen Kolleginnen, tatsächlich zur Verfügung stehen. Mit dem aktuellen Personalbestand von 13 RichterInnen auf insgesamt 11,5 Richterstellen dürften die derzeitigen Verfahrenseingänge zu bewältigen sein, da 2010 auch die Verfahrensrückstände weitgehend abgebaut werden konnten.

Es wäre allerdings wünschenswert, wenn bei einem erneuten Anstieg der Eingangszahlen die vakanten Stellen zeitnah besetzt werden könnten, um den Richtwert von ca. 500 bis 600 Verfahren pro Vollzeitrichterstelle, der eine qualitativ gute und zeitnahe Sachbearbeitung der Verfahren gewährleistet, nicht zu überschreiten, um zügigen Rechtsschutz zu ermöglichen. Dieser ist im Arbeitsrecht sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber von herausragender, oft gar existenzieller Bedeutung.
Eine rasche und gründliche Sachbearbeitung und dadurch zu erzielende Rechtssicherheit stellen positive Arbeitsmarktpolitik dar und stärken auf diese Weise die Wirtschaft und den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg.


Im Jahr 2010 waren einige Verfahren in besonderem Maße öffentlichkeitsrelevant:
Bei der Firma SAP war im Rahmen der Wahl des Betriebsrats ein Formfehler aufgetreten und die der Gewerkschaft ver.di nahestehende Liste von der Wahl ausgeschlossen worden. Im Rahmen eines Vergleichs einigten sich die Beteiligten darauf, die Wahl zu verschieben und die Liste  zur Wahl zuzulassen.

Aus dem Bereich der Kündigungsschutzklagen erscheint zum einen der Fall eines Rechtsanwalts erwähnenswert, der eine Auszubildende fristlos gekündigt hat, da sie die Freundin des Juristen auf einem Foto auf über 40 Jahre schätzte, die Freundin tatsächlich aber jünger ist.  Der Fall ist noch nicht entschieden, Kammertermin wurde auf den 24.03.2011 bestimmt.

Zum anderen beschäftigt sich das Gericht mit der fristlosen Kündigung des Geschäftsführers des Arbeiter-Samariter-Bunds. Der Kammertermin findet am 11.03.2011 statt, nachdem eine gütliche Einigung bislang nicht zu Stande gekommen ist.

Darüber hinaus hatte sich das Arbeitsgericht unter dem Aspekt des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes mit einer Schadensersatzklage einer abgewiesenen Bewerberin auseinanderzusetzen. Deren Bewerbungsmappe hatte die Arbeitgeberin mit dem Vermerk: „2.Prio, zu alt, geb. 61“ zurückgesandt.
Die Parteien einigten sich vergleichsweise auf eine Schadensersatzzahlung.

Maier

Präsident des Arbeitsgerichts

     Maali-Faggin

     Pressesprecherin

     Miess

     Pressesprecherin



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