Pressemitteilung vom 23.08.2011

Datum: 23.08.2011

Kurzbeschreibung: 

Beim Arbeitsgericht Mannheim ist eine Kündigungsschutzklage des Vorstandsvorsitzenden einer in Rheinland-Pfalz ansässigen Brauerei gegen die außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung seines Arbeitsverhältnisses als leitender Mitarbeiter durch eine große Mannheimer Brauerei anhängig.
In dem Verfahren (4 Ca 176/10), welches von den Prozessparteien einvernehmlich längere Zeit zum Ruhen gebracht worden war, wurde der nach Wiederanruf für den 31.08.2011 anberaumte Kammertermin auf Antrag der Beklagten mit Zustimmung des Klägers, verlegt auf Mittwoch, 16.11.2011, 9:15 Uhr.

Unter dem Aktenzeichen 9 Ca 23/10 ist eine weitere Kündigungsschutzklage eines leitenden Angestellten der Mannheimer Brauerei anhängig, die derzeit im Einvernehmen mit den Parteien des Verfahrens aufgrund von Einigungsgesprächen terminlos gestellt ist.

                

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