Heimleiterin eines Pflegeheims im Neckar-Odenwald-Kreis wegen Untreueverdachts fristlos gekündigt

Datum: 08.01.2009

Kurzbeschreibung: 

Vor dem Arbeitsgericht Mannheim, Kammern Mosbach, ist derzeit eine Kündigungsschutzklage der Heimleiterin eines Pflegeheims im Neckar-Odenwald-Kreis gegen ihre Arbeitgeberin anhängig.

Die seit 01.05.2008 beschäftigte Heimleiterin wurde fristgerecht und unter dem 05.01.2009 zusätzlich außerordentlich fristlos gekündigt.
Anlass für die ordentliche Kündigung waren Beanstandungen in dem betreffenden Pflegeheim durch die Heimaufsicht des Neckar-Odenwald-Kreises. Die außerordentliche Kündigung beruht auf dem Verdacht der Untreue zum Nachteil der Heimbewohner und der Beklagten.

Zwischen der Beklagten und einer weiteren Firma besteht ein Heimarbeitsvertrag, wonach die Bewohner des Heimes gegen Entlohnung in Heimarbeit verschiedene Einzelteile zusammensetzen. Die Bezahlung erfolgt nach gefertigter Stückzahl. Die Beklagte wirft der Klägerin vor, die Zahlungseingänge für die erbrachten Heimarbeitsleistungen nicht auf das Konto der Beklagten, sondern auf ihr Privatkonto verbucht zu haben. Darüber hinaus habe sie an die Heimbewohner auch nicht den von der Auftraggeberin gezahlten Stückpreis, sondern einen geringeren Betrag weitergeleitet.

Gütetermin ist bestimmt auf Freitag, 09.01.2009, 15:15 Uhr in Mosbach in den Räumen des Landgerichts, Hauptstr. 110, 74821 Mosbach, Saal 1.

     

    

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