Theodor Thewes neuer Vizepräsident des Arbeitsgerichts Mannheim

Datum: 31.07.2014

Vizepräsident des Arbeitsgerichts Mannheim Theodor Thewes

Zum neuen Vizepräsidenten des Arbeitsgerichts Mannheim einschließlich dessen Außenkammern Heidelberg wurde Theodor Thewes ernannt. Er wird Nachfolger des zum 30. Juni 2014 in den Ruhestand getretenen Lothar Jordan. Gerichtspräsident Rolf Maier freut sich auf die Zusammenarbeit mit dem 54-jährigen Juristen, den er bereits in dessen Funktion als „Weiterer Aufsichtsführender Richter“ und Mitglied des Leitungsteams des Arbeitsgerichts schätzen gelernt hat.

Den aus dem westfälischen Haltern am See stammenden Juristen verschlug es bereits im Jahr 1980 nach Heidelberg, wo er das Studium der Rechtswissenschaften begann und sowohl sein erstes als auch sein zweites Staatsexamen ablegte. Mit Eintritt in die Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Baden-Württemberg im Jahr 1989 erfüllte sich sein langjährig gehegter Berufswunsch: „Das Arbeitsrecht hat mich schon seit den ersten Semestern ganz besonders interessiert; in kaum einem anderen Rechtsgebiet ist man so nah an den Menschen und ihren ganz persönlichen Interessen und Problemen dran“, beschreibt der neue Vizepräsident seine Begeisterung für das Arbeitsrecht.

Während seiner beruflichen Stationen an den Arbeitsgerichten in Pforzheim, Stuttgart, Aalen und Karlsruhe sowie während seiner Abordnung an das Landesarbeitsgericht in Stuttgart behielt Theodor Thewes mit seiner Familie stets seinen Wohnsitz in Heidelberg bei. Deshalb stellte es für ihn einen Glücksfall dar, dass er 1996 eine der Heidelberger Kammern des Arbeitsgerichts Mannheim übernehmen konnte:  „Da war ich plötzlich Richter in genau derselben Kammer, in der ich einige Jahre zuvor als Referendar ausgebildet worden war“, erinnert er sich.

Seitdem ist der heutige Vizepräsident als Vorsitzender der 5. Kammer in Heidelberg unter anderem für arbeitsgerichtliche Streitigkeiten aus dem öffentlichen Dienst des Landes zuständig. Für bundesweite Aufmerksamkeit sorgte beispielsweise ein von ihm verhandelter Fall, in dem es um die Klage einer 49-jährigen Sekretärin ging, die ihre Bewerbung mit einem gelben Klebezettel „zu alt“ zurückerhielt. Der Rechtsstreit endete bereits in der Güteverhandlung durch einen Vergleich. „Da war sicher so mancher im Publikum enttäuscht, dass das Verfahren nicht durch einen knackigen Urteilsspruch abgeschlossen wurde“, schmunzelt Theodor Thewes. Gerade auf dem Gebiet der gütlichen Streitschlichtung liegt einer der Schwerpunkte der richterlichen Tätigkeit des neuen Vizepräsidenten. Als Leiter einer auf Landesebene eingerichteten Arbeitsgruppe hat er die Umsetzung des 2012 in Kraft getretenen Mediationsgesetzes an den baden-württembergischen Arbeitsgerichten vorbereitet und begleitet. „Sicher ist es oftmals angebracht, einen Streit durch ein klares Urteil zu entscheiden, aber es gibt genügend Fälle, in denen eine allein nach Recht und Gesetz ergehende Entscheidung nicht dem wirklichen Interesse der Prozessparteien gerecht wird“, sagt Theodor Thewes. Eine gedeihliche Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer lasse sich eben nicht durch ein gerichtliches Urteil erzwingen. Hier setze das neu geschaffene Instrument des Güterichterverfahrens an, das den Prozessparteien die Möglichkeit eröffnet, mit Hilfe richterlicher Moderation eine eigene Lösung für ihren Konflikt zu erarbeiten.

Ein ganz besonderes Anliegen ist dem neuen Vizepräsidenten die gute Zusammenarbeit mit Anwaltschaft, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden: „Es kommt allen Verfahrensbeteiligten zugute, wenn in einer freundlichen, sachlichen und von gegenseitigem Respekt getragenen Atmosphäre verhandelt und entschieden wird.“

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