Einigung im Hypnosefall

Datum: 12.02.2015

Am 11.2.2015 haben sich die Parteien im sog. "Hypnosefall" auf einen Vergleich geeinigt.
Das Verfahren vor dem Arbeitsgericht Mannheim ist damit beendet. Die angesetzte Beweisaufnahme wurde abgesagt.

In dem Verfahren mit dem Aktenzeichen 7 Ca 130/14 ging es um die fristlose Kündigung einer Sachbearbeiterin im Kassenbereich des Uniklinikums Mannheim, der zum Vorwurf gemacht  wurde, einem unbekannten Täterpärchen Zugang zum Kassenbereich gewährt zu haben, wo sich der männliche Täter sodann einen vierstelligen Bargeldbetrag aneignete. Nachdem die Sachbearbeiterin sich aus ihr unerklärlichen Gründen an den auf Videoband dokumentierten Ablauf selbst nicht mehr erinnern konnte, vermutete der Betriebsrat Trickdiebstahl unter Zwangshypnose.

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