Einstweilige Verfügung Möbelhaus XXXL-Mann Mobilia

Datum: 09.02.2016

In einem Beschlussverfahren (einstweilige Verfügung) begehrt der Betriebsrat des gemeinsamen Betriebs der LH Service GmbH 6 Co. KG, LH Zustell GmbH & Co. KG sowie der LH Lager GmbH & Co. KG (Möbelhaus XXXL-Mann Mobilia) die Untersagung der „Betriebseinschränkungen“ am Standort Mannheim.

Termin zur Anhörung der Beteiligten vor der Kammer ist bestimmt auf

Dienstag, 16.02.2016, 10:30 Uhr

Die Verhandlung Beschlussverfahren (1 BVGa 2/16) findet unter Vorsitz von Richter am Arbeitsgericht Dr. Holger Willer im Saal 3 des Arbeitsgerichts Mannheim statt.

Weitere Unterlassungsverfügungen die Standorte in Eschborn und Wiesbaden betreffend, sind anhängig gemacht (1 BVGa 3/16 und 1 BVGa 4/16).
Bereits am 05.02.2016 hat das Arbeitsgericht Mannheim auf Antrag des Betriebsrats im Beschlussverfahren (einstweilige Verfügung) den Antragsgegnern untersagt, den Betriebsrat aufzufordern, sein Büro bis zum 12.02.2015 zu räumen und dem Betriebsrat ein Büro außerhalb des Gebäudes Spreewaldallee 28 zuzuweisen.

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