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Medienmitteilung vom 02.08.2017 „Kopftuch-Fall“ beendet
Datum: 02.08.2017
Das arbeitsgerichtliche Verfahren, in welchem eine Mitarbeiterin eines großen deutschen Drogeriemarkts die Feststellung begehrte, dass sie bei ihrer Arbeit als Verkaufsberaterin ein islamisches Kopftuch tragen darf (vgl. Medienmitteilung vom 11.04.2017) ist beendet. Die Parteien haben in dem von ihnen durchgeführten güterichterlichen Verfahren (vgl. Medienmitteilung vom 19.04.2017) einen Vergleich geschlossen, der auch das gerichtliche Verfahren umfasst.