Medienmitteilung vom 11.04.2017

Datum: 11.04.2017

Am Mittwoch, 19. April 2017, 10:45 Uhr wird am Arbeitsgericht Mannheim -  Kammern Heidelberg, Saal 2 - unter Vorsitz von Richter am Arbeitsgericht Daniel Obst ein Verfahren verhandelt, in dem die Klägerin die Feststellung begehrt, dass sie bei ihrer Arbeit als Verkaufsberaterin (mit Kassentätigkeit) ein islamisches Kopftuch tragen darf ("Hijab").

Die 31-jährige Klägerin arbeitete bei der Beklagten, einem großen deutschen Drogeriemarkt, zunächst von 2001 bis 2013, ohne dabei ein Kopftuch zu tragen. Von 2013 bis 2017 befand sich die Klägerin in Elternzeit. Seit diese beendet ist, möchte die Mitarbeiterin bei der Arbeit ein Kopftuch tragen. Die Beklagte verweist auf ihre Betriebsordnung, nach der allgemein Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Kontakt zu Kunden haben, keinerlei Kopfbedeckungen tragen dürfen.

Az.: 10 Ca 241/16

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