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Medienmitteilung vom 19.04.2017 „Kopftuch-Streit“
Datum: 19.04.2017
Der Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht Mannheim, Kammern Heidelberg, in welchem eine Mitarbeiterin ein muslimisches Kopftuch zu tragen
begehrte, welches ihre Arbeitgeberin, eine Drogeriemarktkette, im Hinblick auf eine bestehende Betriebsordnung untersagen wollte (vgl.
Medienmitteilung vom 11.04.2017) wurde in ein „Güterichterverfahren“ verwiesen.
Dies bedeutet, dass eine gerichtliche Entscheidung bisweilen nicht ergangen ist und zunächst auch nicht ergehen wird.
Das Güterichterverfahren wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden.