Vergleich auf Einigungsstelle

Datum: 15.12.2016

Vor dem Arbeitsgericht Mannheim haben sich heute die Beteiligten des Verfahrens zwischen GE Power AG und des Konzernbetriebsrats auf Vorschlag des Vorsitzenden Richters Dr. Willer auf die Einsetzung einer Einigungsstelle durch Vergleich geeinigt  (§ 100 ArbGG).

Gegenstand der Einigungsstelle wird der Versuch eines Interessenausgleichs hinsichtlich der beabsichtigten Betriebsänderungen, sowie auch die Aufstellung eines Sozialplans sein.

Erfasst sind nun auch die Betriebe in Neumark und Nürnberg. Vorsitzender der insgesamt aus 9 Mitgliedern bestehenden Einigungsstelle wird der Vizepräsident a.D. des Arbeitsgerichts Mannheim, Herr Lothar Jordan.

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